Wir bieten in Hildesheim und Umgebung Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie die Haushaltshilfe nach § 45b SGB XI über den Entlastungsbetrag an. Wir sind vom Land Niedersachsen seit dem 26.08.2024 zur Erbringung der Dienstleistungen anerkannt und dürfen direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Alle Pflegebedürftigen, die noch zuhause wohnen, haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich.
Zu den möglichen Leistungen der Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung gehören:
- die üblichen Reinigungsarbeiten im Haushalt (z. B. Staubwischen, Teppichsaugen, Boden- und
- Fensterreinigung – sofern dafür nicht spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind),
- das Befüllen und Entleeren der Geschirrspülmaschine,
- die Wäschepflege (Befüllen und Entleeren der Waschmaschine, ggf. des Wäschetrockners,
- Aufhängen, Abnehmen, Sortieren, Bügeln, Zusammenlegen und Weglegen der Wäsche)
- die Blumenpflege innerhalb der Wohnung und auf dem Balkon,
- nicht alltäglich auftretende Anforderungen im Haushalt wie z. B. die wartungsgemäße
- Reinigung der Waschmaschine oder des Geschirrspülers oder die notwendige Durchführung
- eines „Frühjahrsputzes“.
Für weitere Informationen oder Anfragen rufen Sie uns unter 05121/9570510 an oder schreiben uns bei Whatsapp unter 01573/4139040 oder per Mail an info@hildesia-gs.de